Ihr Vorteil: Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Kriminaldienst verfügt der Fahnder über große Erfahrung in der Beweismittel- und Observationsdokumentation. Die Abschlussberichte entsprechen den Anforderungen von Staatsanwaltschaft und Gerichten im Hinblick auf die Beweisführung bei Verhandlungen.
Die Honorarsätze werden branchenüblich nach dem tatsächlichen Aufwand, gemäß der Richtlinien des Österreichischen Detektiv-Verbandes berechnet. In bestimmten Fällen kann auch eine Auftragspauschale vereinbart oder ein Kostenlimit festgelegt werden. Die Kosten setzen sich zusammen aus:
WICHTIG: Bei bestimmten Streit- und Gerichtsfällen ist es möglich, das Detektiv-Honorar für den Einsatz über ein Regressverfahren von Verursacher / Schädiger zurück zu fordern!
Auftragsbeginn nach Erhalt einer Bar-Anzahlung von 50 % der Auftragssumme laut Angebot.